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   LAG Berlin-Brandenburg, 23.01.2024 - 26 Ta (Kost) 6073/23   

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https://dejure.org/2024,1322
LAG Berlin-Brandenburg, 23.01.2024 - 26 Ta (Kost) 6073/23 (https://dejure.org/2024,1322)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.01.2024 - 26 Ta (Kost) 6073/23 (https://dejure.org/2024,1322)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. Januar 2024 - 26 Ta (Kost) 6073/23 (https://dejure.org/2024,1322)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 33 Abs 1 RVG, § 33 Abs 3 S 3 RVG
    Zustellung bei Wertfestsetzungsbeschluss - Beschwerdefrist nach RVG - Zustellung nur an Prozessbevollmächtigten - Gegenstandswert bei schwankender Vergütung aufgrund divergierender Provisionszahlungen

  • IWW

    § 33 Abs. 1 RVG, § 33 Abs. 3 Satz 3 RVG, § 33 RVG, § 172 Abs. 1 ZPO, § 33 Abs. 9 RVG

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschwerde eines Arbeitnehmers gegen die Berechnung des Gegenstandswerts

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Bremen, 01.11.2017 - 2 Ta 34/17

    Gegenstandswert für vergleichsweise Zeugnisregelung und Freistellung von der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.01.2024 - 26 Ta 6073/23
    Legt die Partei selbst die sofortige Beschwerde gegen den Wertfestsetzungsbeschluss ein, bestimmt sich der Lauf der Beschwerdefrist nach dem Zeitpunkt der Zustellung bei ihr; die Zustellung des Beschlusses an den antragstellenden Rechtsanwalt ist ohne Bedeutung (vgl. LAG Berlin-Brandenburg vom 8. März 2017 - 17 Ta (Kost) 6006/17; LAG Bremen 1. November 2017 - 2 Ta 34/17, Rn. 14)(Rn.7).

    Legt die Partei selbst sofortige Beschwerde gegen den Wertfestsetzungsbeschluss ein, bestimmt sich der Lauf der Beschwerdefrist daher nach dem Zeitpunkt der Zustellung bei ihr; die Zustellung des Beschlusses an den antragstellenden Rechtsanwalt ist ohne Bedeutung (vgl. LAG Berlin-Brandenburg vom 08. März 2017 -17 Ta (Kost) 6006/17; LAG Bremen 1. November 2017 - 2 Ta 34/17, Rn. 14).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.03.2017 - 17 Ta 6006/17

    Beschwerdefrist - Zustellung des Wertfestsetzungsbeschlusses an

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.01.2024 - 26 Ta 6073/23
    Legt die Partei selbst die sofortige Beschwerde gegen den Wertfestsetzungsbeschluss ein, bestimmt sich der Lauf der Beschwerdefrist nach dem Zeitpunkt der Zustellung bei ihr; die Zustellung des Beschlusses an den antragstellenden Rechtsanwalt ist ohne Bedeutung (vgl. LAG Berlin-Brandenburg vom 8. März 2017 - 17 Ta (Kost) 6006/17; LAG Bremen 1. November 2017 - 2 Ta 34/17, Rn. 14)(Rn.7).

    Legt die Partei selbst sofortige Beschwerde gegen den Wertfestsetzungsbeschluss ein, bestimmt sich der Lauf der Beschwerdefrist daher nach dem Zeitpunkt der Zustellung bei ihr; die Zustellung des Beschlusses an den antragstellenden Rechtsanwalt ist ohne Bedeutung (vgl. LAG Berlin-Brandenburg vom 08. März 2017 -17 Ta (Kost) 6006/17; LAG Bremen 1. November 2017 - 2 Ta 34/17, Rn. 14).

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